Grenzwiederherstellung

Die Grenzwiederherstellung ist dann angebracht, wenn örtliche Grenzen und Grenzverläufe nicht mehr eindeutig rekonstruierbar sind, bzw. sich Grenzpunkte in der Örtlichkeit nicht mehr auffinden lassen, um so einen eindeutigen Grenzverlauf zu erkennen.


Unsere Leistungen für Sie:

  • Übertragung von bestehenden Flurstücksgrenzen und deren Grenzpunkte in die Örtlichkeit
  • Amtliche Feststellung oder Wiederherstellung der bestehenden Flurstücksgrenzen und deren Grenzpunkte
  • Erneuerung von zerstörten Grenzpunkten
  • Durchführung des Grenztermins mit Eigentümern und den Grenznachbarn

Die Zerlegungsvermessung / Sonderung

Die Zerlegungsvermessung und die Sonderung sind die notwendigen Instrumente, um aus einem Flurstück zwei oder mehrere rechtsfähige Flurstücke zu erhalten.

Unsere Leistungen für Sie:

  • Übertragung von bestehenden und neuen Flurstücksgrenzen in die Örtlichkeit
  • Erneuerung von zerstörten Grenzmarken
  • Übertragung der neuen Grenzen in die Örtlichkeit
  • Abmarkung der neuen Grenzen
  • Amtliche Feststellung des Verlaufs der neuen Grenzen
  • Durchführung des Grenztermins mit dem Auftraggeber, den Eigentümern und den Grenznachbarn
  • Beantragung der Fortführungsmitteilung und Weiterleitung an den Notar

Gebäudeeinmessung

Unsere Leistung für Sie:

  • Vermessung des neuen Gebäudes oder Gebäudeanbaus zur Aktualisierung des Liegenschaftskataster

Straßenschlussvermessung

Beim Neubau oder Ausbau von Verkehrswegen ist die Vermessung von der Entwurfsplanung bis zur Fertigstellung ein zuverlässiger Partner der zuständigen Behörde. Dies gilt insbesondere für die abschließende Vermessung der neu definierten Grenzverläufe.

Unsere Leistung für Sie:

  • Durchführung der amtlichen Straßenschlussvermessung
  • Enge Absprache beim Teilungsentwurf sowie den notwendigen Fachentscheidungen
  • Amtlicher Grenztermin mit den Eigentümern
  • Abmarkung und Beurkundung der neuen Flurstücksgrenzen