Der Öffentlich bestellte Vermessungsingenieur (ÖbVI)

Der ÖbVI ist ein beliehener Freiberufler (ähnlich dem Notar), dem der Staat hoheitliche Aufgaben übertragen hat. Er arbeitet somit privatrechtlich und leistungsbezogen ohne jegliche staatliche Zuschüsse und hat als Organ des amtlichen Vermessungswesens auch behördliche Funktionen wahrzunehmen. Der ÖbVI unterliegt einer Berufordnung und untersteht somit auch einer staatlichen Aufsicht. Neben den staatlichen Aufgaben kann ein ÖbVI auch im gesamten Aufgabenbereich der Ingenieurvermessung, der Grundstücksbewertung sowie der ingenieurtechnischen Beratung tätig sein.